Aufgabenfelder

Abfallwirtschaft: Erweiterung der Erdaushubdeponie Bollschweil

AuftraggeberAbfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB)
Planungsprozess 
Eingriffsplanung: Abfallrechtliches Genehmigungsverfahren
LeistungenLandschaftspflegerischer Begleitplan

In der Abfallwirtschaft besteht ein kontinuierlicher Bedarf an Erddeponieflächen. Im stillgelegten Teil des Steinbruchs Bollschweil betreibt das Unternehmen ALB seit 1993 eine entsprechende Deponie. Diese 2008 erstmals erweiterte Anlage näherte sich 2016 erneut ihrer Kapazitätsgrenze. Da der Standort erhalten werden soll, wurde eine Erweiterung in räumlicher Nähe geprüft. Dabei standen mehrere Alternativen zur Debatte. Die unmittelbar nördlich und nordöstlich angrenzenden Flächen erwiesen sich jedoch als naturschutzfachlich besonders hochwertig, sodass die südlich anschließende Fläche in den Fokus rückte. Dieser mittlerweile stillgelegte Bereich des Steinbruchs war aufgrund starker Beschattung weniger hochwertig und entsprechend besser geeignet. Im Endausbau würde durch den zweiten Erweiterungsabschnitt die südliche Böschung des ersten Abschnitts überschüttet werden.

Die entsprechende Planung unterliegt der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 14 f., BNatSchG) und erfordert einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP gem. § 17 Abs. 4, BNatSchG). Dieser erfasst und bewertet den Bestand der Schutzgüter

  • Boden,
  • Wasser,
  • Klima/Luft
  • Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume (Biologische Vielfalt)
  • Landschaftsbild

Die anschließende Wirkungs- und Konfliktanalyse prognostiziert und bewertet potenzielle Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter und ihrer Funktionen. Dabei werden unterschiedliche mögliche Konfliktpfade betrachtet. Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume sind außerdem die folgenden Prüfungen durchzuführen.

  • FH-Voruntersuchung und -Verträglichkeitsprüfung (gem. § 34f., BNatSchG),
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (gem. §44f. BNatSchG)

Auf Grundlage der Konfliktanalyse weist der LBP dann entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aus. Für darüber hinaus unvermeidliche, erhebliche Beeinträchtigungen sind Kompensationsleistungen zu erbringen. Auch diese legt der LBP fest und zieht eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz.

Der Artenschutz stellte die größte Herausforderung für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts dar. Schließlich sind fortlaufend Maßnahmen während des Deponiebetriebes erforderlich, um Tötungstatbestände zu vermeiden. Diese betreffen insbesondere Vorkommen von Gelbbauchunken (Art des FFH-Anhangs II), aber auch von Zauneidechsen. Für beide Arten müssen kontinuierlich ausreichend Lebensstätten zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend sind Verfüllungen räumlich und zeitlich so zu koordinieren, dass den Individuen ein schrittweiser Umzug ermöglicht wird. Die Endherstellung der südwestexponierten Teilflächen des zu genehmigenden Deponiekörpers soll zudem im Hinblick auf Lebensstätten für Eidechsen, Gelbbauchunken und sonstige Offenlandarten optimiert werden. Um eine wirksame Maßnahmendurchführung zu gewährleisten, soll während der gesamten Betriebszeit eine Kombination von ökologischer Baubegleitung und einem Monitoring für Zauneidechse und Gelbbauchunke durchgeführt werden.

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