Aufgabenfelder

Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Ehrenkirchen - Bollschweil

AuftraggeberVVG Ehrenkirchen – Bollschweil
Planungsprozess 
Bauleitplanung: Teilfortschreibung Flächennutzungsplan
LeistungenUmweltbericht
  • Ausgangssituation: Windkraftgeeignete Bereiche

    Ausgangssituation: Windkraftgeeignete Bereiche

  • Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen

    Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen

  • Konzentrationszonen und Windhöffigkeit

    Konzentrationszonen und Windhöffigkeit

Spätestens seit Inkrafttreten des Windenergieerlasses (WEE) im Jahr 2012 gewinnt Windenergie immer mehr an Bedeutung im Energiemix Baden-Württembergs. Die Kommunen sind wesentlich an der Steuerung der Windenergienutzung beteiligt. Über eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (gem. § 5 Abs. 2b BauGB) können sie steuernd agieren, geeignete Flächen als Konzentrationszonen (Vorrangzonen) ausweisen und somit die Windenergienutzung auf den übrigen Flächen ausschließen (Ausschlusswirkung). Somit können die Kommunen einer „Verspargelung“ der Landschaft entgegenwirken. Gleichzeitig muss die Planung der Windkraft aber auch substanziell Raum schaffen. Eine Verweigerungsplanung ist unzulässig.

Im Jahr 2012 entschloss sich auch die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen – Bollschweil (VVG) zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie. Dieses Verfahren verpflichtet zu einer Umweltprüfung. Der entsprechende Umweltbericht liefert eine fachliche Einschätzung zu relevanten Aspekten gemäß WEE unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2012 – 4 CN 1/11. Dies betrifft insbesondere die

  • Darstellung der windhöffigen Bereiche,
  • Ermittlung harter und weicher Tabuzonen, die für die Windenenergienutzung nach jeweiligem Kenntnisstand voraussichtlich nicht in Betracht kommen,
  • Berücksichtigung weiterer Restriktionen der verbleibenden Prüfkulisse nach Abzug harter (und weicher) Tabuzonen

    • Prüfung der Kriterien Artenschutz / Natura 2000
    • Landschaftsbild
    • Regionalplanerische Aussagen
    • Interkommunale Abstimmung.

Ausgangspunkt für die Prüfkulisse waren alle windhöffigen Bereiche mit einer Windgeschwindigkeit ab 6 m/s in 140 m ü. G. gem. Windatlas Baden-Württemberg. Harte Tabuzonen scheiden kraft Gesetzes von der Prüfkulisse aus. Dies gilt bspw. für Siedlungsbereiche, Wasserschutzgebiete Zone I, Naturschutzgebiete und Bereiche mit Vorkommen windkraftsensibler Brutvogel- und Fledermausarten ohne Aussicht auf eine Planung in die Ausnahmelage (Auftreten artenschutzrechtlicher Konflikte). Im Gegensatz dazu legt der Plangeber weiche Tabukriterien selbst im Detail fest und muss diese im Umweltbericht rechtfertigen. Es handelt sich somit um Flächen, die vorzugsweise von der Windkraftnutzung ausgeschlossen werden sollen anhand von Kriterien wie z.B. Vorsorgeabständen zu Siedlungen (vgl. Plan P 4.1), Gewässerrandstreifen, Wasserschutzgebieten Zone II oder großflächigen, gesetzlich geschützten Biotopen (vgl. Plan P 4.2). Weitereumweltrelevante Zulässigkeitsvoraussetzungen werden hinsichtlich der genannten, abwägungsrelevanten Restriktionen detaillierter in die Prüfung miteinbezogen, z.B. bezüglich des Artenschutzes oder des Landschaftsbildes (vgl. P 6.1, P 6.2 & P 8). So ließen sich angesichts der vielen potenziellen Konflikte Planungsspielräume für die letztliche Festlegung der Konzentrationszonen ausloten.

Die Teilfortschreibung beinhaltet mehrere Verfahrensschritte. Unser Büro begleitete die VVG vom Scopingtermin im Mai 2012 über die frühzeitige Beteiligung, erste und zweite Offenlage bis hin zur endgültigen Feststellung der Konzentrationszonen. Diesem iterativen Prozess entsprechend wurden die oben genannten Aspekte nicht nur einmalig untersucht und dokumentiert. Vielmehr führten die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und die Stellungnahmen der Offenlagen jeweils zu einer teilweisen Überprüfung der angewandten Kriterien sowie einer Anpassung der Ergebnisse.

Insgesamt ergab sich im Bereich der VVG Ehrenkirchen-Bollschweil auf Ehrenkirchener Gemarkung ein Flächenpotential von ca. 64,28 ha, das sich auf die drei möglichen Konzentrationszonen Hexenboden, Rödelsburg und Maistollen verteilt (vgl. P 10).

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Gaede und Gilcher
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