Aufgabenfelder

Repowering WEA Hornisgrinde

AuftraggeberWindpark Hornisgrinde GmbH & Co KG
Planungsprozess 
Eingriffsplanung: Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
LeistungenLandschaftspflegerischer Begleitplan
  • Windhöffigkeit am Anlagenstandort

    Windhöffigkeit am Anlagenstandort

  • Grundlagen Landschaftsbildanalyse

    Grundlagen Landschaftsbildanalyse

  • Landschaftsbild

    Landschaftsbild

Spätestens seit Inkrafttreten des Windenergieerlasses im Jahr 2012 gewinnt Windenergie immer mehr an Bedeutung im Energiemix Baden-Württembergs. Dabei spielt auch die Erneuerung bestehender Windenergieanlagen (WEA) eine wichtige Rolle. Im Rahmen des Repoweringprojekts Hornisgrinde wurden so drei bestehende Anlagen aus den 1990er Jahren durch eine leistungsstärkere Anlage ersetzt.

Das hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren betrifft Rechtsvorgaben aus unterschiedlichen Quellen. So werden im naturschutzrechtlichen Fachbeitrag (Landschaftspflegerischer Begleitplan) u.a. umweltrelevante Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. Windenergieerlass Baden-Württemberg wie

  • Festgelegte Tabu- und Restriktionskriterien
  • Lärm
  • Schattenwurf
  • Rückbauverpflichtung sowie
  • die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. § 14 ff. BNatSchG bzgl.

    • Boden
    • Arten und Biotope
    • Wasser
    • Landschaftsbild und

  • das Forstrecht gem. §9 LWaldG

berücksichtigt und die hierfür erforderlichen Sachverhalte ermittelt, beschrieben und bewertet.

Darüber hinaus schließt der Fachbeitrag auch die Ergebnisse der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (gem. § 34f. BNatSchG) sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung (gem. § 44f. BNatSchG) ein. Erstere betrifft das

  • FFH-Gebiet sowie das
  • Vogelschutzgebiet und deren
  • mögliche Summationswirkungen.

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung berücksichtigt zudem insbesondere betroffene Arten wie Fledermäuse und windkraftsensible Brutvogelarten und prüft mögliche Verbotstatbestände im Detail.

Die Umsetzung arten- und naturschutzrechtlicher Anforderungen in Form von Vermeidungs-/Minimierungs-, Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen trug wesentlich zur Realisierung des Vorhabens bei. Zu diesen Maßnahmen zählen u. a. ein Risikomanagement, ein Monitoring, eine ökologische Baubegleitung, Abschaltzeiten auf Basis eines spezifischen Gondelmonitorings (standortangepasste Abschaltalgorithmen für Fledermäuse), Habitatgestaltungsmaßnahmen (Auerhuhn), Wiederherstellung von Vegetationsbeständen, Teilaufforstungen und die Renaturierung des Hochmoores auf dem Südgipfel der Hornisgrinde als multifunktionale Kompensationsmaßnahme. Hervorzuheben ist außerdem der Rückbau der drei bestehenden Anlagen. Dadurch konnten der Flächenverbrauch sowie die Lärmimmissionen durch die neue getriebelose Windenergieanlage wesentlich reduziert werden.

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Gaede und Gilcher
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