Aufgabenfelder

Wasserkraft am Neumagen: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Anlagenbau

AuftraggeberKaiser Wasserkraft KG
PlanungsprozessEingriffsplanung: Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
Leistungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan
Ausgleich über Ökokonto

  • Wasserkraftanlage am Neumagen

    Wasserkraftanlage am Neumagen

  • Bestandserhebung: Biotoptypen innerhalb des Eingriffsgebiets

    Bestandserhebung: Biotoptypen innerhalb des Eingriffsgebiets

  • Bewertung der Bedeutung der Biotoptypen

    Bewertung der Bedeutung der Biotoptypen

Der Ausbau erneuerbarer Energien, so auch der Wasserkraft, spielt eine zunehmend wichtige Rolle in Energiepolitik und Klimaschutz. Der Bau entsprechender Anlagen ist jedoch mit Umwelteingriffen verbunden. Diese sind zu kompensieren sind, sofern die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird. Ebenso sind artenschutzrechtliche Belange zu beachten.

Im Jahr 2013 plante die Kaiser Wasserkraft KG eine Anlage am Neumagen, oberhalb von Staufen, mit einer Jahresleistung von ca. 1,25 Mio. kWh. Die Baumaßnahme bedarf eines wasserrechtlichen Verfahrens, das gleichzeitig als sog. Trägerverfahren für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 14 ff, BNatSchG) dient. Der dafür erforderliche Fachplan - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP gem. § 17 Abs. 4, BNatSchG) - erfasst und bewertet den Bestand der Schutzgüter

  • Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume (Biologische Vielfalt)
  • Boden
  • Wasser
  • Klima/Luft
  • Landschaftsbild und Erholung.

Die anschließende Konfliktanalyse prognostiziert und bewertet potenzielle Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter und ihrer Funktionen. Dabei werden unterschiedliche Konfliktpfade betrachtet. Auf Grundlage der Konfliktanalyse weist der LBP dann entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aus. Für darüber hinaus unvermeidliche, erhebliche Beeinträchtigungen sind Kompensationsleistungen zu erbringen. Auch diese legt der LBP fest und zieht eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz. Besonders hochwertige Strukturen fanden sich am Neumagen bei den Schutzgütern „Pflanzen und Tiere“ sowie Boden bezüglich seiner Funktion als „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“. Bei den Tieren sind vor allem die Steinkrebsvorkommen im Neumagen und benachbarten Bächen hervorzuheben. Die meisten potenziellen Beeinträchtigungen ließen sich durch eine Optimierung der Anlagenplanung, entsprechendes Baustellenmanagement und zeitliche Steuerung der Bauabschnitte vermeiden bzw. mindern.

Bestandteil der Genehmigungsunterlagen waren außerdem:

  • FFH-Voruntersuchung und -Verträglichkeitsprüfung zweier Lebensraumtypen (gem. § 34f., BNatSchG),
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (gem. §44f. BNatSchG)
  • Prüfung von Biodiversitätsschäden gem. Umweltschadensgesetz.

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Gaede und Gilcher
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