Aufgabenfelder

Stadtbahnverlängerung Linie 4 Richtung „Zähringen“

Auftraggeber Stadt Freiburg Garten- und Tiefbauamt
Planungsprozess Bauleitplanung: Umweltverträglichkeitsprüfung
Leistungen UVP-Bericht/Umweltverträglichkeitsstudie
Landschaftspflegerischer Begleitplan
   

Bis ins Frühjahr 2014 verlängerte die Stadt Freiburg erfolgreich das Stadtbahnnetz von der Haltestelle Reutebachgasse bis hin zur Gemarkungsgrenze nach Gundelfingen. An der neuen Endhaltestelle Gundelfinger Straße entstand außerdem eine Park+Ride-Anlage. Neben der Straßenbahnlinie 5 wird die Strecke seit 2015 auch von der neuen Linie 4 befahren.

Dieses Bauvorhaben erforderte nach erfolgter Vorprüfung ein UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung nach Ziffer 14.11 der Anlage 1 UVPG), dessen Ergebnisse in einer Umweltverträglichkeitsstudie bzw. einem UVP-Bericht (Bezeichnung nach aktuellem UVP-Recht, Stand September 2017) festgehalten wurden. Darüber hinaus trägt der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 14 f. BNatSchG) Rechnung. Während die UVP also den Kompensationsrahmen festlegt, präzisiert der LBP die Maßnahmen inhaltlich,räumlich und zeitlich. Dies gilt auch für die in einem eigenständigen Verfahren geprüften artenschutzrechtlichen Belange (§ 42 ff. BNatSchG).

Die UVP dient der Vorsorge und somit als Entscheidungshilfe für die zuständige Behörde. Die Studie soll daher frühzeitig alle unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen und mögliche Wechselwirkungen des geplanten Vorhabens ermitteln, beschreiben und bewerten. Dabei ist die Öffentlichkeit miteinzubeziehen. Die Umweltverträglichkeitsstudie gliedert sich wie folgt:

  • Aufgabenstellung: Methodische Vorgehensweise und Abgrenzung des Untersuchungsraumes
  • Vorhabensbeschreibung: Planungsziele, Planungsstand und Eckdaten (Fläche etc.)
  • Bestandsaufnahme der Umwelt: Schutzgüter (bspw. Mensch; Biotope) & deren Funktionen
  • Bedeutung des Bestands: Welche Sachverhalte sind von besonders hoher Bedeutung und damit erheblich für die Entscheidung über das Vorhaben? Welche können ausgeklammert werden? Hierzu werden Funktionen innerhalb des Naturhaushalts anhand gesetzlich (z.B. Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht) und fachlich anerkannter Vorgaben (z.B. rote Listen) bewertet.
  • Konfliktanalyse: Welchen Effekt haben anlage-, bau- und betriebsbedingte Maßnahmen und Prozesse auf genannte Schutzgüter und deren Funktionen? Aufbauend auf Vorhabensbeschreibung und Bestandsbewertung lassen sich erhebliche Beeinträchtigungen feststellen und präzisieren.
  • Maßnahmen: Wie können dargestellte Konflikte vermieden, vermindert oder kompensiert werden?
  • Mögliche positive Effekte auf die Umwelt
  • Darstellung von Summationswirkungen durch weitere Planungen
  • Informations- und Wissenslücken.
  • Bestandsplan Teil I

    Bestandsplan Teil I

  • Bestandsplan Teil II

    Bestandsplan Teil II

  • Konfliktplan

    Konfliktplan

  • Maßnahmenplan

    Maßnahmenplan

Die Stadtbahnverlängerung betrifft einen urban geprägten Raum, der eine entsprechende Vorbelastung aufweist. Im Gegensatz zu Eingriffen im Außenbereich waren erhebliche nachteilige Wirkungen des Vorhabens insbesondere im Hinblick auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. Ein Themenfeld betraf mögliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) auf Anwohner. Die Stadtbahn wird mit Gleichstrom betrieben. Unter die BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) fallen allerdings nur Felder, die durch Wechselstrom entstehen. Daher wurde der geplante Standort des Gleichrichterwerks geprüft. Die zu erwartende elektromagnetische Flussdichte fällt allerdings schon bei einem Meter Abstand deutlich unter den Verträglichkeitswert. Da sich innerhalb eines 5-Meter-Streifens um das Werk keine Menschen ständig aufhalten, war also auch mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Auch die erschütterungstechnische Untersuchung ergab, dass keine „erheblich belästigenden“ Erschütterungseinwirkungen zu erwarten waren. Dies betraf sowohl die Bauphase, als auch den späteren Schienenverkehr und damit assoziierten sekundären Luftschall. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen am Oberbau waren somit nicht erforderlich.

Bezüglich der künftig zu erwartenden Lärmbelastung ergaben sich allerdings erhebliche Beeinträchtigungen. So hat eine Reihe von Häusern, v.a. entlang der Zähringerstraße, Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen an der Gebäudeverkleidung, da die Grenzwerte nicht durchgehend über aktive Schutzmaßnahmen an der Straße gewährleistet werden können.

Zur Kompensation des zu erwartenden Biotoptypenverlustes ist die Wiederherstellung bzw. Entwicklung der während der Bauphase in Anspruch genommenen Biotoptypen am Bahndamm und die naturnahe Gestaltung des Zähringer Dorfbaches nahe der Park+Ride-Anlage vorgesehen.

Außerdem wurden Maßnahmen entwickelt, um die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Planung sicherzustellen. So galt es beispielsweise, bestimmte Gebäude und deren unmittelbares Umfeld vor dem Abriss auf Fledermausquartiere zu überprüfen und ggfs. Ersatzquartiere bereitzustellen. Bei entsprechenden Vorkommen sollten außerdem die Bauarbeiten zeitlich angepasst und während der Herbst- und Wintermonate durchgeführt werden.

KONTAKT

Gaede und Gilcher
Schillerstr. 42
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