Aufgabenfelder

Das Ökokonto: Naturschutzrechtliche Vorsorge in der Bauleitplanung

Bauliche Entwicklungen verursachen häufig erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt, die Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Eine vollständige Kompensation ist innerhalb des Plangebiets meist jedoch nicht möglich. Daher ist es in der Bauleitplanung mittlerweile möglich, Maßnahmen zur Aufwertung bestehender Biotope auf externen Flächen durchzuführen. Ein entsprechendes Beispiel stellt die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutztes, artenreiches Grünland mit einigen Obstbäumen dar. So lassen sich hochwertige Habitate schaffen und positive Wirkungen für die Artenvielfalt erzielen. Vorhabenträger haben beim Vorliegen erheblicher Eingriffe die Aufgabe, naturschutzfachlich geeignete Flächen zu identifizieren, die für eine Aufwertung zur Verfügung stehen. Abhängig vom Projektumfang und der Sachlage kann sich dies als aufwändige und langwierige, u.U. kosten- und personalintensive, Aufgabe herausstellen.

Mit dem Ökokonto hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diesen Prozess zu vereinfachen. Wie auf einem richtigen (Geld-)Konto können Maßnahmen mit positiver Wirkung für Natur und Landschaft dem Ökokonto gutgeschrieben werden. So lassen sich Maßnahmen „ansparen“. Als „Währung“ dienen Ökopunkte. Bei Bedarf – also bei einem erheblichen Eingriff – können von diesem Konto dann Abbuchungen in entsprechender Höhe getätigt werden. Es entstehen umso mehr Ökopunkte, (1) je größer die Fläche ist, (2) je größer die Differenz zwischen Ausgangszustand und Zielzustand ist (Potenzial zur Aufwertung) und (3) je früher die Maßnahme umgesetzt wird, da bestehende Ökopunkte jährlich verzinst werden. Das Ökokonto umfasst i.d.R.

  • eine Datenbank, in der die potenziellen Flächen und Maßnahmen für Kompensationsmaßnahmen verwaltet werden („Flächenpool“)
  • ein Flächenkataster für aktive und abgebuchte Maßnahmen.

Es benennt also nicht nur mögliche Kompensationsmaßnahmen, sondern ist darüber hinaus ein Werkzeug, das den erforderlichen Flächennachweis für Ausgleichsmaßnahmen erleichtert. Insgesamt bietet das Ökokonto sowohl öffentlichen, als auch privaten Vorhabenträgern eine Reihe von Vorteilen:

  • Organisatorische Vereinfachung und schnellere Abwicklung von Planungen
  • Geringerer Flächenverbrauch durch Auswahl möglichst effizienter Maßnahmen und
  • Kostengünstiger Erwerb von Ausgleichsflächen, da außerhalb potentieller Baugebiete und frühzeitig möglich
  • Nutzung der Verzinsung der im Vorgriff durchgeführten Maßnahmen
  • Flexiblere Handhabung, größerer Verhandlungsspielraum und bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Landnutzer
  • Effizienterer Natur- und Artenschutz durch sinnvolle Maßnahmen und entsprechend
  • Höhere Akzeptanz bei Naturschutzbehörden

Das Ökokonto der Gemeinde Reute liefert ein entsprechendes Beispiel.

Das Ökokonto im Vergleich der Methoden: Freie Wahl für die Gemeinden

Wichtig zu wissen ist, dass die Führung eines Ökokontos nicht an ein bestimmtes Bewertungsmodell gebunden ist. Die Auswahl der Bewertungsmethodik liegt aufgrund der kommunalen Planungshoheit bei der Gemeinde. Das Ökokonto kann mit jeder Bewertungsmethode geführt werden, die fachlich nachvollziehbar sowie reproduzierbar ist und von Behördenseite anerkannt wird.

Weit verbreitet ist die Methodik der LUBW zur Bestimmung und Bewertung der Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“ sowie „Boden“. Es kann sich aber lohnen, einen Vergleich mit alternativen Bewertungsmodellen durchzuführen, da diese u.U. geringere Kompensationserfordernisse „erzeugen“.

Im Falle eines Bebauungsplans mit 5,6 ha Geltungsbereich zeigt eine vergleichende Berechnung mit der LUBW-Methodik einen Ausgleichsflächenbedarf von 3,88 ha, die Berechnung mit einem alternativen Bewertungsmodell (Gaede & Gilcher 2003) einen Flächenbedarf von nur 2,52 ha (vgl. Grafik). Dieses Beispiel verdeutlicht, dass mit der Methode von Gaede & Gilcher ein fachlich adäquater Ausgleich auf nur ca. 2/3 der Fläche möglich ist, die die LUBW-Methode veranschlagt. Entsprechend beraten wir Sie gerne hinsichtlich der für Ihre Zwecke bestgeeigneten Methode.

 

KONTAKT

Gaede und Gilcher
Schillerstr. 42
79102 Freiburg
Telefon: 0761 79102-97
E-Mail: info(at)gaede-gilcher.de