Aufgabenfelder

Umweltbericht zum Bebauungsplan „Kaibengasse“

AuftraggeberGemeinde Ihringen
PlanungsprozessLandschaftsplanung: Bebauungsplan
LeistungenUmweltbericht
Ausgleich über Ökokonto
  • Obstbaumbestand

    Obstbaumbestand

Die Gemeinde Ihringen verfolgte seit längerem die Absicht, ihre Wohnraumsituation zu verbessern. Für die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche im Bereich „Breul“ ließ sich der Lärmschutz nicht realisieren. So rückte das ebenfalls als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellte Plangebiet „Kaibengasse“ am westlichen Ortsrand ins Blickfeld. Ein Großteil dieses Gebiets wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans kleinräumig landwirtschaftlich genutzt und stellte ein vielfältiges Mosaik unterschiedlicher Biotoptypen dar. Die verpflichtende Umweltprüfung gem. BauGB (§2 Abs. 4) erfolgte im Rahmen eines Umweltberichts.

Dieser umfasst die üblichen Schutzgüter

  • Mensch,
  • Pflanzen sowie Tiere und ihre Lebensräume,
  • Boden,
  • Wasser,
  • Klima,
  • Landschaftsbild sowie
  • Kultur- und Sachgüter.

Gem. der Eingriffsregelung (§ 14ff., BNatSchG) sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter zu vermeiden, minimieren, auszugleichen bzw. zu ersetzen – in dieser Rangfolge.

Die Prüfung ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch. Möglichen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Wasser, Klima und Luft sowie Landschaftsbild ließ sich durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen begegnen. Die größte Herausforderung für die Umsetzung der Planung stellten jedoch die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume sowie Boden dar (vgl. Karte Biotoptypen). Mit der Bebauung ging nämlich der Verlust hochwertiger Streuobstwiesen und mehrerer mindestens mittelwertiger Einzelbäume einher (Foto). Außerdem wurden hochwertige Böden (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit) im Bereich der Baugrundstücke in Anspruch genommen.

Zentral für die naturschutzrechtliche Umsetzung dieses Projekts waren artenschutzrechtlich gebotene Maßnahmen (gem. § 44 ff., BNatSchG) für Arten wie Wendehals und Gartenrotschwanz. Diese erforderten die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutztes, artenreiches Grünland mit einzelnen überständigen Obstbäumen. Für genannte Arten bestehen erhebliche Raumanforderungen. Entsprechend musste die Gemeinde eine zusammenhängende, externe Fläche von 2,0 ha erwerben. Hierfür wurden explizit Grenzertragsböden herangezogen und somit wertvolle Ackerböden geschont.

Bei diesen artenschutzrechtlich gebotenen Maßnahmen wurde gleichzeitig darauf geachtet, dass sie auch für die Bilanzierung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung angerechnet werden konnten (Anlage höherwertiger Biotoptypen). Somit ließ sich der Flächenverbrauch so gering wie möglich halten. Auch wurde ein Teil der Ökopunkte durch Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebiets generiert, was gleichzeitig der Ortsrandgestaltung und dem Landschaftsbild zugutekommt. Beim Schutzgut Boden war kein vollständiger gleichartiger Ausgleich möglich, sodass dieses Defizit über das Schutzgut Arten und Biotope ausgeglichen werden musste (gleichwertiger Ersatz).

Weitere artenschutzrechtliche Maßnahmen umfassten das Aufhängen von Nistkästen für Fledermäuse und für Vögel (für Wendehals, Blaumeise, Hausrotschwanz, Kohlmeise und Bachstelze innerhalb des Plangebiets sowie für Feldsperling, Gartenrotschwanz, Star und Wendehals auf externen Flächen). Darüber hinaus galt es, das Vorkommen von Zauneidechsen den Baumaßnahmen vorausgehend zu prüfen und die Tiere ggfs. abzufangen und auf einer geeigneten Fläche auszusetzen.

KONTAKT

Gaede und Gilcher
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